Unterlagen zur Teilnahme am Veedelzoch Holzlar am 18.02.2023 stehen für Euch bereit.

 

Liebe Karnevalsfreunde, liebe Zugteilnehmer

hier findet ihr alle Unterlagen, welche zur Teilnahme am Veedelszoch Holzlar 2023 erforderlich sind.

Bitte beachtet, dass pro Person über 18 Jahre ein Entgelt in Höhe von 1,-- € anfällt. Die Abrechnung erfolgt am Zugtag. Die Personenangabe dient nur als Richtwert für uns. Abgerechnet wird nach der tatsächlichen Anzahl an Personen zum Zugbeginn!

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Allgemein

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Unterlagen für Fußgruppen

Für Fußgruppen wird nur die Anlage VAF, sowie die Anlage I benötigt.

 

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Unterlagen für Fußgruppen mit Bagagewagen (ohne Anhänger)


Fußgruppen, welche zusätzlich einen PKW als Bagagewagen mitführen, benötigen die Anlage VABO, die Anlage I, sowie die Anlage 3 (Stadt Bonn). Zusätzlich wird eine Kopie des Fahrzeugscheines, sowie eine Bestätigung der Versicherung zur Sondernutzung an Brauchtumsumzügen benötigt.

 

 

 



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Unterlagen für Fußgruppen mit Bagagewagen (mit Anhänger)


 

Fußgruppen, welche zusätzlich einen PKW mit Anhänger als Bagagewagen mitführen, benötigen die Anlage VABA, die Anlage I, sowie die Anlage 3 (Stadt Bonn). Zusätzlich wird eine Kopie des Fahrzeugscheines und des Zulassungsscheines des Anhängers, sowie eine Bestätigung der Versicherung zur Sondernutzung an Brauchtumsumzügen benötigt.

 


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Unterlagen für Fußgruppen mit Traktor und Anhänger

Fußgruppen, welche zusätzlich einen Traktor mit Anhänger zur Personenbeförderung mitführen, benötigen die Anlage VATA, die Anlage I, sowie die Anlage 3 (Stadt Bonn). Zusätzlich wird eine Kopie der Zulassungsscheine für Traktor und Anhänger benötigt, sowie eine Bestätigung der Versicherung, dass trotz baulichen Veränderungen und/oder Personenbeförderung Deckung besteht. Gleichzeitig wird auch ein TÜV-Gutachten benötigt, wenn durch Auf-, An- oder Umbauten die in der Betriebserlaubnis angegebenen Gewichte und Abmessungen überschritten werden oder mit dem Fahrzeug oder dem Anhänger, der nicht für die Personenbeförderung bestimmt ist, Personen befördert werden, oder nicht Zugelassene Zugfahrzeuge und/oder Anhänger eingesetzt werden.